Jahresende – Verjährungszeit
Das Jahresende bringt nicht nur Feiertage und Ruhe mit sich, sondern auch eine der größten Gefahren für offene Forderungen: die Verjährung. Viele Gläubiger merken zu spät, dass ihre Ansprüche bereits am 31.12. unwiederbringlich verlorengehen können. Damit Sie Ihr Geld nicht verlieren, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihre Ansprüche professionell sichern zu lassen.
Verjährung kostet Ihr Geld – unser VERJÄHRUNGSSTOPP schützt Ihre Ansprüche
Jedes Jahr verlieren Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland erhebliche Vermögenswerte, weil berechtigte Forderungen einfach verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nur drei Jahre, gerechnet ab dem Jahresende (§ 195 BGB).
Ein praktisches Beispiel aus dem Alltag
Stellen Sie sich folgenden Fall vor:
- Sie haben am 10. März 2022 eine Leistung erbracht oder eine Lieferung gestellt.
- Die Rechnung wurde noch im März 2022 erstellt.
- Ihr Kunde zahlt nicht.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Diese Frist beginnt jedoch erst am Jahresende 2022 zu laufen (§ 199 Abs. 1 BGB).
➡ Die Forderung verjährt also am 31.12.2025 um 24:00 Uhr.
Wenn Sie in diesem Zeitraum nur Mahnungen schicken, aber keine verjährungshemmenden Maßnahmen einleiten, kann der Schuldner ab dem 01.01.2026 ganz einfach sagen:
„Ich erhebe die Einrede der Verjährung.“
Damit ist der Anspruch endgültig verloren – egal wie eindeutig er vorher war.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, bietet die Kanzlei BORTH Rechtsanwälte einen professionellen Verjährungsstopp an. Wir sichern Ihre Ansprüche rechtzeitig ab, prüfen Fristen und ergreifen alle juristisch wirksamen Maßnahmen, um Ihr Geld zu schützen – bevor es zu spät ist.
So funktioniert der Verjährungsstopp
1. Sie nutzen einfach unser Onlineformular unter "Jetzt Forderungseinzug beantragen" und schicken uns Ihre offenen Forderungen.
2. Wir prüfen Ihre Forderungen umgehend auf Fristen, Erfolgsaussichten und Besonderheiten.
3. Wir ergreifen, falls Ihre Zustimmug erfolgt, verjährungshemmende Maßnahmen (z. B. Mahnbescheid oder Klage).
4. Ihre Forderung bleibt bestehen – über den Jahreswechsel hinaus.
Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist
Gerade bei älteren Ansprüchen zählt jeder Tag.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Forderungsmanagement sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte nicht durch Zeitablauf untergehen.
Ihr Rechtsanwalt Borth
- für Sie bundesweit tätig -