Effizienter Forderungseinzug
so, wie Sie es sich wünschen
Unser Team
Michael Borth
Gründer & Kanzleiinhaber
Rustem Chunilov
Rechtsanwalt
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Rustem Chunilov
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Ersteinschätzung kostenfrei
Wir helfen Ihnen, den idealen Anwalt zu finden, der Ihre Interessen und Bedürfnisse versteht.
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Wir unterstützen Sie bei der effizienten Eintreibung offener Forderungen, maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse.
Forderungen erfolgreich verwalten
Von der Mahnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung werden wir alle Schritte professionell begleiten.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zu unserem Unternehmen.
- Ihr Schuldner ist in Zahlungsverzug und schuldet auch die anfallenden Anwaltskosten
- Von Ihnen wird kein Kostenvorschuss angefordert
- Sie zahlen nur die notwendigen Auslagen, wie Gerichtskosten
- Laut Gesetz kann unter Umständen ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Nein. Professionelles Inkasso folgt einer Eskalationslogik:
- Stufe 1: Digitale Mahnung → Anwaltsaufforderung →
- Stufe 2: gerichtlicher Mahnbescheid (automatisiert) →
- Stufe 3: Klage nur bei Widerspruch/Ausbleiben.
- Erlangung eines Schuldanerkenntnisses
- Erlangung eines Anwaltsvergleiches (Wirkung wie Urteil)
Hartnäckige Schuldner arbeiten oft mit allen Tricks. Da ist es schon einmal notwendig, dass ein Detektiv persönlich vorbeischaut oder Informationen beschafft, die Gold wert sind. Diese Kosten werden vorher abgeklärt und abgesprochen.
Das ist nicht unser Ziel, sondern Ziel ist es, durch Ratenvereinbarungen und faire Lösungen eine existenzgefährdende Eskalation zu vermeiden.
Schreiben von Rechtsanwälten werden weniger ignoriert, als Schreiben von irgendwelchen Inkassogesellschaften. Das Schreiben eines unserer Anwälte wirkt manchmal Wunder !
- Üblicherweise fordert ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit einen Kostenvorschuss an. Dies kann bei einer Forderung von 10.000 € bereits ein Honorar von über 1.000 € sein. Bei uns müssen Sie Ihr gutes Geld nicht schlechtem Geld hinterherwerfen.
- Wir fordern keinen Vorschuss auf die Anwaltskosten an. Wir gehen für Sie in Vorleistung.
- Echten Forderungseinzug auf Erfolgsbasis geht bei Rechtsanwälten nur bei Geldforderungen von jeweils bis zu 2.000 € (§ 4a RVG )
- Wir prüfen im Einzelfall, ob eine Ausnahme für Sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei größeren Forderungen möglich ist.
- Bei Gerichtsverfahren sind Rechtsanwälte verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren abzurechnen. Im vorgerichtlichen Bereich können wir zu Ihren Gunsten von den gesetzlichen Gebühren abweichen.







